Büro 02361 90 40 278
Fax 02361 90 40 280
Email info@akgev.de
Aktuelles 2022
Obwohl in diesem Schuljahr die
Pandemie
bislang das alles beherrschende Thema war, ist die
Thematik, der sich der Arbeitskreis Gesamtschule gewidmet hat, nach
wie vor aktuell. Dies zeigt sich in der hohen Anzahl der
Zugriffe auf unsere Internet-Seiten, die sich im letzten Jahr
noch gesteigert hat. Das hätte unseren Gründer Ulrich Sprenger
sicherlich sehr erfreut. Hier noch einmal die Adressen unserer
Internetseiten:
http://www.ak-gesamtschule.de
und
http://www.schulformdebatte.de
Die Probleme der Gesamtschule stehen im Moment nicht im
Mittelpunkt der Diskussion. Alle Schulformen leiden gerade unter der
Pandemie und dem unschlüssigen und nur schwer nachvollziehbarem
Handeln der
Bildungspolitik.
Bildungsinhalte und soziale Entwicklung der Kinder scheinen nicht im
Fokus zu stehen, genau so wenig wie die
Gesundheit der Lehrkräfte
und der Schüler. Politik und Ideologie lenken offensichtlich die
Entscheidungen des Schulministeriums. So kennen wir es - alles
bleibt beim Alten.
Wir werden weiterhin mit wachem Blick, sehr aufmerksam und
kritisch die
Schulpolitik begleiten.
Aktuelles 2021
Konstruktiv könnte jedoch die Aufarbeitung der von Schulpolitikern
entfachten Diskussion über das Für und Wider internetgestützten
Unterrichts sein.
Bereits im Dezember 2016 hat die KMK die Herausforderung des
digitalen Wandels mit dem Strategiepapier: „Bildung in der digitalen
Welt“ beschrieben
und am 07.12.2017 ein Handlungskonzept für die zukünftige
Entwicklung der Bildung in Deutschland vorgelegt.
Mit der Verwaltungsvorschrift: „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“
hatten die Länder die folgende Vereinbarung beschlossen:
https://www.bmbf.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf
Der Kultusministerkonferenz und dem Verband Bildungsmedien ist bewusst, dass die beschriebenen Aufgaben nur in Kooperation gelöst werden können.
Die verstärkte Hinwendung zu digitalen Lehr- und Lernanwendungen gelingt nur, wenn die Lehrkräfte für die Nutzung digitaler Lernmittel gewonnen werden.
Dafür setzen sich die Dialogpartner in gemeinsamer Anstrengung ein.
Gemeinsame_Erklaerung_KMK_VBM_v._14.06.2018
Aktuelles 2020
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat am 26. November
2019 ihren Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins
Grundgesetz
bekanntgegeben. Demnach soll Artikel 6 GG
um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:
"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner
Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer
eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.
Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es
unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu
berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die
seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches
Gehör."
https://www.citizengo.org/de/fm/174970-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich
Mit dem
Vorhaben:
Kinderrechte ins Grundgesetz
wird nun der nächste Großversuch mit Schutzbefohlenen gestartet.
Schulen müssen ihre Bildungsziele nach
Meinung des Bildungsforschers Lothar Krappmann gemäß der
UN-Kinderrechtskonvention neu ausrichten. "Kinder sollten
beispielsweise mitreden dürfen, welche Themen im Unterricht
behandelt, und wie sie vermittelt werden", sagte
Krappmann im Interview mit der "E&W". Vieles von dem, was Kinder
lernen sollten, stehe mit ihrem Alltag und ihrem Leben in keiner
Beziehung – und dann funktionierten Lernprozesse nicht. In der
UN-Kinderrechtskonvention sicherten die Vertragsstaaten zu, dass
alle Fähigkeiten und Interessen der Kinder einbezogen würden. "Ich
glaube nicht, dass Kinder plötzlich den Lehrplan komplett auf den
Kopf stellen würden", betonte der Experte.
Welche Rolle
den Lehrerinnen und Lehrern dann zugewiesen wird, können wir am
Beispiel der schulischen Inklusion sicherlich schon jetzt
vorhersagen.
Weitere Informationen:
Kinderrechte/2017-gutachten-kinderrechtskonvention
Pressemitteilung-GG Kinderrechte
Der nachfolgende Zeitungsartikel zeigt die Auswirkungen politischen
Handelns, macht aber auch deutlich, dass die geschaffenen Probleme
erst über einen längeren Zeitraum zu beheben sein werden.
Zurück zur Vernunft SZ - 31. Juli 2018
Inklusion an Schulen
Rot-Grün hat NRW vor fünf Jahren eine Radikalvariante der Inklusion
verordnet, die keinem Kind gerecht wird. Eine Kehrtwende ist nötig.
Gastbeitrag von Michael Felten
Warum muss die schulische
Inklusion
in Nordrhein-Westfalen eigentlich neu ausgerichtet werden - und was
ist davon zu halten? Erinnern wir uns kurz: Vor gut fünf Jahren
hatte die Schulministerin der rot-grünen Koalition, Sylvia Löhrmann,
alles darangesetzt, im Land zwischen Rhein und Ruhr eine
Radikalvariante von Inklusion durchzusetzen. Quasi von heute auf
morgen wurde 2013 das Gemeinsame Lernen
besonders behinderter wie besonders begabter Kinder zum Regelfall
erklärt. Die überhastete Reform hatte weder ein Konzept noch
Standards, sie war unterfinanziert, brachte den Schulen also kein
zusätzliches Personal, und sie wurde gegen den Rat fast aller
Betroffenen und Experten verordnet.
Über den Autor
Michael Felten, 66, hat mehr als 30 Jahre lang Mathematik und Kunst
im Gymnasium unterrichtet. Er ist Dozent in der Lehrerausbildung und
Autor des Buchs "Die Inklusionsfalle. Wie eine gut gemeinte Idee
unser Bildungssystem ruiniert".
Schon über Jahrzehnte hatte man in Modellversuchen gute Erfahrungen
mit der Integration Behinderter gemacht - sofern diese durchgängig
von Sonderpädagogen mit betreut wurden. Was in den privilegierten
Prototypen funktionierte, führte im billigen Serienmodell
Inklusionsschule binnen Kurzem zur Katastrophe. Bestens
funktionierende Förderschulen ließ man auslaufen und schickte die
Förderlehrer fortan stundenweise an verschiedene Regelschulen. Diese
mussten behinderte
Schüler
auch dann aufnehmen, wenn Ausstattung und Expertise noch gar nicht
stimmten. Dadurch verloren Förderschüler die für sie immens
wichtigen kontinuierlichen Beziehungen zu fachlich geschultem
Lehrpersonal, Regelschülern entging zunehmend effektiver Unterricht.
Es kam zur "wohlwollenden Vernachlässigung aller", wie es der
Berliner Rehabilitationswissenschaftler Bernd Ahrbeck ausgedrückt
hat.
Ob einfacher
Lehrer
oder Schulamtsdirektor: Wer es wagte, die neue Heilslehre infrage zu
stellen, bekam einen Maulkorb verpasst. Nicht wenige Lehrkräfte
quittierten den Dienst vorzeitig, also auf eigene Kosten, weil sie
es nicht mehr ertragen oder verantworten mochten, keinem Kind mehr
gerecht werden zu können, weder dem lernschwachen noch dem
leistungsstarken. Studenten wiederum ließen sich auf ein
Lehramtsstudium erst gar nicht mehr ein, weil offensichtlich war,
welche prinzipielle Überforderung sie in der inklusiven Schule
erwartete. Und Eltern sahen sich zu einer Landtagspetition, gar zu
einem landesweiten Bündnis "Rettet die Inklusion!" gezwungen, um
ihre Erziehungsrechte zu wahren.
Nun hat die seit Jahresfrist amtierende Schulministerin Yvonne
Gebauer (FDP) eine
"Neuausrichtung der schulischen Inklusion" durchs NRW-Kabinett
gebracht
- und sich damit postwendend den Vorwurf einer Kehrtwende in der
Inklusionspolitik, eines Gegenschlags gar, eingehandelt. Dabei zeigt
ein nüchterner Blick: Die Neuausrichtung erdet pädagogische
Visionen, schwenkt um in Richtung Vernunft - zum Wohl aller Schüler.
Gemeinsames Lernen ist eben nicht für jedes Kind über die ganze
Schulzeit hinweg die entwicklungsförderlichste Lösung.
Deshalb rehabilitiert die Landesregierung die Förderschulen mit
ihrer hohen Schutz- und Unterstützungsfunktion und tritt ein für
ihren Erhalt. Zugleich verordnet sie den weiterführenden
Regelschulen erste Qualitätsstandards: Förder- und Regelschüler
sollen dort künftig nur noch gemeinsam unterrichtet werden, wenn
eine passable Lehrer-Schüler-Relation tatsächlich geschaffen ist und
dies der Entwicklung der Behinderten auch wirklich nützt.
Aus demselben Grund sollen Gymnasien auch nur Förderkinder aufnehmen
müssen, deren kognitives Potenzial in dieser Schulform Erfolg
verspricht - also etwa keine lernbehinderten.
Selbst die Bremer Gymnasialdirektorin ist mit ihrer viel beachteten
Klage gegen die Weisung, eine Inklusionsklasse einzurichten, ja nur
formal unterlegen:
Sie muss künftig nicht etwa geistig Behinderte zum Abitur führen,
sondern lediglich eine parallele Spezialklasse für sie einrichten -
eine Art Showeffekt für die bremische Inklusionsideologie.
Die Forschung hat übrigens gute Effekte einer breiten,
sonderpädagogisch begleiteten, inklusiven Beschulung bislang nur in
Grundschulen nachweisen können. Für stark gehandicapte Kinder werden
dagegen weltweit Spezialschulen empfohlen, zumindest phasenweise.
Und die hoch entwickelte Expertise hiesiger Sonderpädagogen, die
Bremen schon mal ganz abschaffen wollte, genießt globalen Respekt.
Aber widerspricht der NRW-Schwenk nicht der
Behindertenrechtskonvention der UN? Diese fordert zu Recht, allen
Menschen freien Zugang zum allgemeinen Bildungswesen zu geben, waren
doch Behinderte in vielen Ländern lange vom Schulbesuch
ausgeschlossen. Allerdings erfüllt das deutsche Bildungswesen die
UN-Maßgabe bereits weitgehend: Unsere Förderschulen sind derjenige
Teil des allgemeinbildenden Schulsystems, der gesellschaftliche
Teilhabe durch spezifische Unterstützung herbeiführen soll. Solche
Maßnahmen gelten laut Konvention gerade nicht als Diskriminierung
(Art. 5, Abs. 4), sondern können im Einzelfall geradezu geboten sein
(Art. 7, Abs. 2). Dass sich an Förderschulen oft Kinder aus prekären
Milieus ballen, spricht keineswegs gegen diesen Schultyp - ihnen
würde in großen Regelschulklassen gewiss nicht besser geholfen.
Also alles gut in Düsseldorf? Keineswegs. Ministerin Gebauer stoppt
zwar den Erosionsprozess im Förderbereich, doch viele bewährte
Strukturen sind bereits zerschlagen, die dringend benötigten
Spezialpädagogen fehlen. Da sind auch die den Grundschulen
versprochenen zusätzlichen Sozialpädagogen nur ein Notnagel:
Sonderpädagogische Problemlagen können sie kaum einschätzen.
Ex-Schulministerin Löhrmann hat eben keine fruchtbaren Spuren
hinterlassen, sondern furchtbare - insbesondere das Feld des
Lehrernachwuchses hat sie sträflich vernachlässigt.
In der Inklusionsfrage ist das Schielen auf Quoten inhumaner Unsinn.
So viel Gemeinsames wie möglich, so viel Getrenntes wie nötig, das
wäre eine tragfähige Devise für den Umgang mit Behinderung. Schüler
mit schweren Handicaps sind ohne - zumindest zeitweise stattfindende
- exklusive Lerngruppen einfach aufgeschmissen. Der emeritierte
Sonderpädagoge Otto Speck hat mit der Formel "dual-inklusiv" eine
versöhnliche Perspektive vorgeschlagen: Man solle doch für jedes
Kind nach den günstigsten Bedingungen suchen. Worin diese bestehen,
darüber müssten
Lehrer
und Eltern befinden, nicht die Politik oder eine Ideologie.
Wir brauchen also bestens ausgestattete Inklusionsschulen und
separate Förderschulen, die in einem durchlässigen Verbund mit
Regelschulen stehen. Auch kooperative Förderklassen an Regelschulen
wie in Bayern ergeben Sinn. Solange wir uns Steuerentlastungen für
Großkonzerne leisten können, sollte uns die dynamische Vielfalt für
Schwächere nicht zu teuer sein.
Unter Aktuelles 2017 haben wir die Gründe benannt, die zu den
Problemen im Schulbetrieb geführt hatten. Hinzu kamen die
Abschaffung des Leistungsprinzips und die Degradierung der Lehrer zu
Lernbegleitern, die darüber hinaus die pädagogische Arbeit
erschwerte.
Elterninitiativen bildeten sich, die von den Schulen wieder das
verfassungsmäßige Recht auf
Bildung für ihre Kinder einforderten.
Für dieses Anliegen hatte die rot/grüne Landesregierung kein
Verständnis.
Die Landtagswahlen im Mai 2017 beendeten dann auch die schulischen
Experimente.
Entgegen aller Prognosen verlor die Koalition aus SPD und GRÜNEN
ihre Mehrheiten und hinterließ ein überfordertes Schulsystem.
Was war geschehen? Grafik
Mit dem Inklusionsgesetz hatte die Landesregierung auch die
Schließung von Förderschulen beschlossen. Mit der
Mindestgrößenverordnung für Förderschulen begann das "Sterben" der
Förderschulen mit dem Ziel, das gemeinsame Lernen zu erzwingen.
Gemeinsames Lernen sollte jedoch an erster Stelle mit Schülern des
Förderschwerpunktes Lernen stattfinden, denn diese Förderschulen
wurden vorrangig geschlossen.
Gab es 2012 noch 306 Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen, waren es im Jahr 2017 nur noch 121.
Innerhalb von 5 Jahren wurden 185
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen geschlossen. Von den
Förderschulen mit den sechs anderen Förderschwerpunkten wurden im
gleichen Zeitraum 21 Förderschulen geschlossen.
Nachweislich ging es der rot/grünen Landesregierung vorrangig um
die Abschaffung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Der Beschluss der KMK vom Okt. 1999 war dabei sehr hilfreich.
Übersehen hatte man jedoch, dass die aufnehmenden allgemeinen
Schulen bestimmte Voraussetzungen erfüllen mussten, um den
geforderten gemeinsamen Unterricht durchführen zu können.
Der Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 01.10.1999 zum Förderschwerpunkt
Lernen lautet:
5.2 Sonderpädagogische Förderung im
gemeinsamen Unterricht
Die Aufgabe der allgemeinen Schule
schließt ein, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen beim
Lernen zu fördern.
Kinder und Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf im
Schwerpunkt Lernen können allgemeine Schulen besuchen, wenn für die
sonderpädagogische Förderung angemessene personelle, räumliche und
sächliche Voraussetzungen gegeben sind.
Diese Schülerinnen und Schüler werden nicht in allen
Unterrichtsfächern nach den Lernzielen der allgemeinen Schulen
unterrichtet. Die unterschiedlichen Angebote und Anforderungen
entsprechen ihren individuellen Lernvoraussetzungen. Dabei sind in
den Klassen mit gemeinsamem Unterricht differenzierende Formen der
Planung sowie der Durchführung und der Ausgestaltung der
Unterrichts- und Erziehungsprozesse in besonderem Maße erforderlich.
Gemeinsamer Unterricht ermöglicht den Kindern, im sozialen Bereich
voneinander zu lernen und eine Vielzahl von Anregungen im
Leistungsverhalten zu erhalten.
Aufgaben von sonderpädagogischen Lehrkräften und Lehrkräften der
allgemeinen Schule sind daher:
> die Abstimmung im Hinblick auf ihr pädagogisches Handeln,
> die Gestaltung eines Klimas der gemeinsamen Verantwortung in der
Lerngruppe, das von Akzeptanz und Toleranz, von Rücksichtnahme und
Unterstützungsbereitschaft geprägt ist,
> eine besondere Berücksichtigung der Erlebnis- und Erfahrungswelt
der Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf,
> eine Einbindung von individualisierenden und differenzierenden
Maßnahmen in ein pädagogisches Gesamtkonzept der Lerngruppe,
> die Förderung der motorischen, kognitiven, sprachlichen,
emotionalen und sozialen Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen,
> die Stärkung der Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern
durch Förderung des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls, der
Leistungsbereitschaft, der Frustrationstoleranz,
> die Entwicklung und die Fortschreibung eines Förderplans,
> die gemeinsame Beratung mit den Eltern.
Spezifische Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte betreffen
> die begleitende Diagnostik,
> die Förderprogramme für Motorik, Wahrnehmung und
Handlungsfähigkeit sowie sprachliches Handeln und kognitive,
emotionale und soziale Entwicklung,
> die Förderung von Lernstrategien und Arbeitsorganisation,
> die Beratung für den gemeinsamen Unterricht.
5.3 Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen
Wenn die sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule
nicht gewährleistet werden kann, werden diese Kinder und
Jugendlichen in der Schule für Lernbehinderte unterrichtet. Dort
wird in der Regel auf der Grundlage besonderer Lehrpläne Unterricht
erteilt. Diese Pläne beziehen sich auf die Lehrpläne der allgemeinen
Schulen, damit ein Wechsel der Schülerinnen und Schüler in die
allgemeine Schule gegebenenfalls erreicht werden kann.
http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2000/sopale.pdf
Bei der Schließung der Förderschulen und dem
daraus resultierenden Andrang von Förderschülern auf das allgemeine
Schulsystem hatte die Schulministerin vorsätzlich oder fahrlässig
übersehen, dass dieses Schulsystem für die Förderung von Schülern
mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht vorbereitet war.
Die Folgen sind bekannt.
In unserer Parteiendemokratie kann man lediglich alle fünf Jahre die
poltische Arbeit der regierenden Parteien bewerten. Die chaotischen
Verhältnisse in unseren Schulen führten dann auch zur Abwahl der
Landesregierung. Die neue Landesregierung wurde von der CDU und der
FDP gebildet. Das angerichtete Chaos in den Schulen bleibt aber
bestehen.
Mit Yvonne Gebauer als Schulministerin wird nun der Schulbetrieb neu
strukturiert.
In der
Presseinformation vom 21 Juli 2017 teilt die Schulministerin
mit, dass Förderschulen zukünftig erhalten werden sollen.
Sicherlich eine erste Maßnahme. Weitere Vorschläge weisen darauf
hin, dass der angerichtete Schaden erkannt wurde. Es wird jedoch
noch einige Zeit dauern, bis wieder Ruhe in den Schulen einkehrt.
Anders als mit dem Volksbegehren vor 40 Jahren gegen die
Koop-Schule, haben die politischen Akteure mit der Schließung von
Förderschulen Fakten geschaffen, die eine Neustrukturierung unseres
Schulsystems erforderlich macht. Die neue Schulministerin ist
sicherlich gut beraten, wenn sie mit den betroffenen Eltern und den
unterrichtenden Lehrern eine Zusammenarbeit anstrebt. Die von der
GEW gesteuerte Schulleitungsebene sollte sie mit Vorsicht
betrachten.
Der Vorstand
Weiter Informationen finden sich auf unseren Internetseiten:
digitalisierung.akgev.de
www.schulformdebatte.de
www.forum-inklusion-akgev.de